Braucht ein Babysitter eine Versicherung in Österreich?

Braucht ein Babysitter eine Versicherung in Österreich?

Bei Babysits
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Für Familien ist es wichtig einen passenden Babysitter zu finden und für Kinderbetreuer einen tollen Babysitterjob. Die Suche danach ist oft sehr zeitintensiv und mühevoll. Wenn endlich der Babysitting Termin da ist, denken viele nicht an eine Versicherung für Notfälle, jedoch ist diese gesetzlich verpflichtend. Wir bringen Licht ins Dunkel rund um den Versicherungs Wirrwarr!

Babysitter in Österreich fallen unter die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten und somit wird der Beruf als geringfügige Beschäftigung gehandhabt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 460,66 € (Stand 2020) im Monat verdienen. Diese Obergrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. In dieser Beschäftigungsart müssen keine Abgaben geleistet werden daher ist dieser Bruttobetrag auch gleichzeitig der Nettobetrag. Aus diesem Grund müssen Familien ihren Babysitter korrekt anmelden, denn durch die Anmeldung ist der Babysitter unfallversichert und der Babysitting Termin kann ohne weitere Bedenken stattfinden. Dem Kinderbetreuer ist es weiters freigestellt, eine Pensions- und Krankenversicherung abzuschließen. Alles von den obig genannten Verfahren kann ganz einfach bei der regionalen Gebietskrankenkasse getan werden.

Was ist ein Dienstleistungsscheck?

Ein Dienstleistungsscheck (DLS) ist dann nötig, wenn Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten, etwa das Babysitten, stattfinden. Hiermit kann der Babysitter ganz ohne großen bürokratischen Aufwand angemeldet, versichert und sogar entlohnt werden. Des weiteren, wie schon zuvor erwähnt, besteht auch die Möglichkeit über diesen Scheck, für den Babysitter eine günstige Kranken- und Pensionsversicherung abzuschließen. Wichtig zu beachten ist, dass der Dienstleistungsscheck eine maximale Dauer des Arbeitsverhältnisses von einem Monat beinhaltet. Falls benötigt, kann dieser so oft wie möglich abgeschlossen werden ohne, dass dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht.

Welche Schritte gibt es bei einem Dienstleistungsscheck?

Den Dienstleistungsscheck kann man in der Trafik, bei der Post oder online beziehungsweise in der DLS App kaufen. Zur Zeit werden alle nötigen Aktivitäten online abgewickelt, weshalb man sich vor dem Kauf registrieren muss. Zu den Voraussetzungen, wann man erlaubt ist einen Scheck zu kaufen, kann man hier mehr erfahren.

Der Wert bei solch einem Scheck, ist frei wählbar bis zu 100 Euro. Der Kaufpreis liegt immer zwei Prozent über dem Wert, da hier automatisch der Unfallversicherungsbeitrag sowie anteilige Verwaltungskosten enthalten sind, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Ein kleines Rechenbeispiel um es besser zu veranschaulichen. Wenn der Arbeitgeber einen Scheck im Wert von 10 Euro kaufen will, zahlt er 10,20 Euro.

Zu Beginn des Babysitting Termins wird der Dienstleistungsscheck, sowie ein Beiblatt beim aller ersten Mal, von Eltern und Babysittern ausgefüllt. Nach dem Termin, muss der Arbeitnehmer, also der Babysitter, das Formular bei der Österreichischen Gesundheitskasse einreichen. Hierbei ist eine Einreichungsfrist von bis Ende des Folgemonats zu beachten.

Zum Schluss bekommt der Babysitter das Geld des Dienstleistungsschecks, oder von mehreren wenn es nicht die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, auf das angegebene Girokonto überwiesen oder auf direktem Postweg ausbezahlt.

Unser Fazit

Wir von Babysits empfehlen unseren Babysittern und Eltern auf jeden Fall die private Haftpflichtversicherung, zusätzlich zum Dienstleistungsscheck inklusiver gesetzlichen Unfallversicherung, denn man weiß nie, was passieren kann. Eine teure Vase geht kaputt während dem Fußballspielen im Haus oder auch Flecken vom Tomatensaft kommen auf das schöne weiße Sofa. Diese Fälle, die oft sehr teuer werden können, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht inkludiert und deshalb ist es ratsam eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Außerdem haben Eltern im Notfall die Sicherheit, dass alles ordnungsgemäß geregelt ist.

Checkliste Versicherungen

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Da dieser Artikel keine individuelle Beratung ersetzen kann, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit. Mehr dazu unter oesterreich.gv.at.

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